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Ergänzend und klarstellend möchte ich hier noch zu meinem vorherigen Beitrag folgendes für nicht so juristisch bewanderte Leser nachtragen:

Eine Verpfändung der Gesellschaftsanteile – und die damit verbundene Einschränkung der Ausübung des Stimmrechtes – muss nach dem Gesetz natürlich im Gesellschafterbuch vermerkt werden. Nur das hat – nach den Vorgaben des Gesetzes – die damalige Geschäftsführung der Ancinale Idroelettrica Srl vollzogen und vollziehen müssen.

Die Verpfändung wurde durch den Vertreter des Gesellschafters unit energy europe AG, Walter Felix Beyer, unterschrieben! Eine Unterlassung der Eintragung im Gesellschafterbuch wäre unrechtmäßig gewesen.

Die Eintragung im Handelsregister wurde durch andere betrieben und ich habe als einziger hier auf diese Gefahr im September 2003 (!) hingewiesen!!
Bitte lesen Sie dazu noch einaml Herrn Beyers Antwort auf meinen Hinweis hier im Board in Bezug auf die Gefahr, die ich herauf kommen sah und die ich hier den Gesellschaftern aufgezeigt habe. Wohl gemerkt, im September 2003!

Ich denke, eine Untersuchung sollte Feststellen, wie die Verhältnisse zwischen Vorstand und Geschäftsführung der Ancinale Srl tatsächlich waren.

Herr Beyer tut immer wieder so, als sei jene Eintragung im Handelsregister durch die damalige Geschäftsführerin erfolgt.
Dies ist nicht nur falsch, sondern gehört zu seiner Strategie einer Schuldzuordnung an andere, die von seinem eigenen Verhalten und seiner Verantwortung in Bezug auf die Unterzeichnung der Verpfändungserklärung, die nun zur Illiquidität der Gesellschaft geführt hat, immer wieder abzulenken soll!

Es entspricht eben nicht den wahren Tatsachen und ist zudem menschlich ausgesprochen schäbig!
 
aus der Diskussion: ancinale nach ostern fertig!
Autor (Datum des Eintrages): WeiszerReiter22  (26.08.05 11:07:56)
Beitrag: 3,596 von 4,064 (ID:17692755)
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