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Nein, JoergP, das von manunikat vorgeschlagene Vorgehen ist genau richtig und das einzig mögliche.
Es geht hier nicht um irgendwelchen gebauten Mist, es geht um viel, viel mehr!

Eine Gesellschafterversammlung dient nicht dazu die Führungsperson, also den Ausführenden zu wählen, den Vorstand, sondern dient dazu, das Gremium der Vertreter der Gesellschafter zu wählen, den Aufsichtsrat.
Der wiederum hat die Aufgabe, den Gesellschaftern bezüglich der im Jahr geleisteten Arbeit Rechenschaft zu liefern und eben den Ausführenden zu finden und einzusetzen.
Eine Hauptversammlung ist keine Direktwahl des Vorstandes, sondern die Wahl der Gesellschaftervertreter.
Diese müssen sich erst einmal einen Überblick verschaffen, in dieser Situation, erst dann werden sie handeln können.
Also ist es völlig richtig jetzt die 3 Aufsichtsratskandidaten festzulegen – und zwar aus dem Kreis der Anleger heraus (!) – die sich diese Übersicht verschaffen werden, um danach dann, entsprechend ihrer Macht, zu handeln.

Anders herum wäre es Schritt 2 vor Schritt 1.

Was hier fehlt, ist die Aufsicht des Rates der Gesellschafter!
 
aus der Diskussion: ancinale nach ostern fertig!
Autor (Datum des Eintrages): Fragengeber  (28.08.05 15:04:10)
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