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[posting]17.784.958 von Sep am 05.09.05 00:41:10[/posting]Das Existenzminimum ist angehoben worden seit 2003 und beträgt ca. 7.600 Euro.
Dieses Jahr gab es ein Grundsatzurteil zum Kindergeld, Existenzminimum und die Berücksichtigung von Werbungskosten, für Kinder, die sich in Ausbildung befinden. Werbungskosten können demnach berücksichtigt werden, d. h. man darf mehr verdienen, muss aber nach Abzug der Werbungskosten unter dem Existenzminimum liegen - so in etwa habe ich das in Erinnerung. Vor einigen Monaten habe ich mich zuletzt mit dieser Materie beschäftigt.

Sollte ein Student über dem Existenzminimum verdienen, muss er eigene KV-Beitrage bezahlen, das Kindergeld entfällt und das ist dann auch so in Ordnung.
 
aus der Diskussion: Schröder ist für mich .....
Autor (Datum des Eintrages): StellaLuna  (05.09.05 01:00:05)
Beitrag: 43 von 55 (ID:17785034)
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