Fenster schließen  |  Fenster drucken

@bonusbanker

Minderleitungen können aber auch frei erfunden werden. Z.B.

Er ist ja schon seit einem Jahr arbeitslos und muss erst wieder angelernt werden, denn seit dem hat sich die Technik usw. entscheidend verändert etc....Auch das kann als Minderleistung ausgelegt werden.

Ich kann nur sagen wie ich es aus den Erfahrungserlebnissen meines Kumpels kenne und wie es mir mein Vater erzählt hat. Da wird es eben doch im grossen Stil betrieben.Und das nicht nur in diesem Unternehmen
Da wird dem AA das Blaue vom Himmel erzählt ala der hat nach dem Befristungsvertrag Aussicht auf einen unbefristeten Vertrag usw. Wieder einer mehr der aus der Statistik raus ist. Diesen Unternehmern wird vom AA die Stiefel abgeleckt, glaub mir das einfach. Ich erzähle keinen Scheiss und übertreibe auch nicht.

Ich kenne die Tochter (sehr hübsch übrigens :kiss: ) eines Gebäudereinigungsunternehmers aus unserer Region, die hat mir das auch so erzählt.Denen auf dem AA kannst Du das Blaue vom Himmel erzählen und Forderungen stellen, hauptsache Du stellst ein paar Leute ein, die dann aus der Statistik des AA sind.
Ungefähr so, gib mir die Förderung für diese 5 Leute und ich stelle noch nen 6 ein. Für den kriegt er zwar keine Förderung, aber wollte sowieso 6 einstellen, nur das weiß ja das AA nicht. Und: wenn er keine Förderung kriegt stellt er eben nur 3 ein die die Arbeit für 6 machen müssen.

So läuft es hier ab...
 
aus der Diskussion: Der Facharbeiter mit 60000 Jahresgehalt
Autor (Datum des Eintrages): börsenjörg  (06.09.05 19:37:07)
Beitrag: 51 von 67 (ID:17804034)
Alle Angaben ohne Gewähr © wallstreetONLINE