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[posting]17.824.450 von Sep am 08.09.05 09:44:06[/posting]Die gesetzlichen Grundlagen, die in Betracht kommen könnten:

Grundgesetz für die Bundesrepublik Deutschland

Artikel 26
Verbot der Vorbereitung eines Angriffskrieges; Kriegswaffenkontrolle


(1)

Handlungen, die geeignet sind und in der Absicht vorgenommen werden, das friedliche Zusammenleben der Völker zu stören, insbesondere die Führung eines Angriffskrieges vorzubereiten, sind verfassungswidrig. Sie sind unter Strafe zu stellen.


(2)

Zur Kriegführung bestimmte Waffen dürfen nur mit Genehmigung der Bundesregierung hergestellt, befördert und in Verkehr gebracht werden. Das Nähere regelt ein Bundesgesetz.




Strafgesetzbuch, StGB

§ 80 Vorbereitung eines Angriffskrieges


Wer einen Angriffskrieg (Artikel 26 Abs. 1 des Grundgesetzes), an dem die Bundesrepublik Deutschland beteiligt sein soll, vorbereitet und dadurch die Gefahr eines Krieges für die Bundesrepublik Deutschland herbeiführt, wird mit lebenslanger Freiheitsstrafe oder mit Freiheitsstrafe nicht unter zehn Jahren bestraft.
 
aus der Diskussion: Muß Schröder jetzt mit Gefängnis rechnen ?
Autor (Datum des Eintrages): Sep  (08.09.05 09:47:50)
Beitrag: 2 von 221 (ID:17824505)
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