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Auf jeden Fall wäre es gut, wenn diese Angelegenheit endgültig gekkärt werden könnte. Für was haben wir schließlich Gesetze?

Die Frage ist natürlich auch, welche Handlungen als Vorbereitung gelten können, die Erteilung von Überflugrechten vermutlich nicht. § 80 scheint hier nicht zu ziehen, da die Bundesrepublik nicht beteiligt war (sein sollte).

Möglicherweise wurde Artikel 26 nicht korrekt umgesetzt.

Wie auch immer, ich fände es korrekt, wenn Schröder bestraft würde.
 
aus der Diskussion: Muß Schröder jetzt mit Gefängnis rechnen ?
Autor (Datum des Eintrages): Zaroff  (08.09.05 10:18:32)
Beitrag: 12 von 221 (ID:17824972)
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