Man könnte es auch putzig finden, daß ausgerechnet der angebliche Friedenskanzler, der den Amis die Stirn gezeigt hätte, wegen Kollaboration in einem Angriffskrieg am Pranger steht. Das ist das Dilemma: entweder meint man, der Irakkrieg war falsch, dann hat Schröder den unterstützt (was ja seine Anhänger nie haben hören wollen) und jeder Vorwurf gegen Merkel trifft Schröder genau gleich. Oder man hält den Irakkrieg für, wenn nicht richtig, dann doch für teilweise legitim, dann dürfen weder Schröder noch Merkel am Pranger stehen. Persönlich denke ich übrigens, daß das Gericht hier die Sache überinterpretiert hat. Das Urteil kann ich nicht ganz nachvollziehen. Immerhin leistet Deutschland hier Unterstützung für einen NATO-Verbündeten, die sowieso vertraglich zugesichert ist. Das sieht man dem amerikanischen Soldaten in Deutschland doch nicht an, ob der Bundeswehrsoldat, der ihn ersetzt, damit seinen Flug in den Irak, nach Afghanistan oder nach Hause ermöglicht. Und die Überflugrechte zu geben ist einfach Teil der bündnisfreundlichen Politik, die im Rahmen des normalen außenpolitischen Gestaltens einer Bundesregierung liegen muß, sonst könnte man gleich das Außenamt unter die Aufsicht eines Richters stellen. Die einseitige Position des Gerichts wundert mich etwas. Vielleicht kann das ein kenntnisreicher Jurist mal erläutern, was dahinter steckt. |
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aus der Diskussion: | Muß Schröder jetzt mit Gefängnis rechnen ? |
Autor (Datum des Eintrages): | for4zim (08.09.05 12:52:20) |
Beitrag: | 20 von 221 (ID:17827130) |
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