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wurde nicht zurückgezogen, sondern abgelehnt.

Aufgrund des Mangels-Masse-Beschlusses
ist das Insolvenzantragsverfahren beendet; eventuell angeordnete Sicherungsmaßnahmen werden aufgehoben,
wird, wenn es sich bei dem Schuldner um eine Personengesellschaft des Handelsrechts (OHG, KG) oder eine juristische Person (z.B. AG, GmbH, Genossenschaft) handelt, mit der Rechtskraft des Beschlusses die Gesellschaft/Genossenschaft aufgelöst (§§ 131 Abs. 2 Ziff. 1, 161 Abs. 2 HGB, 262 Abs. 1 Ziff. 4 AktG, 60 Abs. 1 Ziff. 5 GmbHG, 81 a Ziff. 1 GenG); die Auflösung wird in das Handels-/Genossenschaftsregister eingetragen,
wird der Schuldner ins Schuldnerverzeichnis eingetragen (§ 26 Abs. 2 InsO).
Die Eintragung im Schuldnerverzeichnis wird nach 5 Jahren gelöscht. Eine vorzeitige Löschung kommt – auch nach Befriedigung aller Gläubiger - nicht in Betracht.
 
aus der Diskussion: Infos zur In-Motion AG
Autor (Datum des Eintrages): Likos  (08.09.05 16:41:43)
Beitrag: 5 von 6 (ID:17830478)
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