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[posting]17.854.190 von Sep am 10.09.05 18:03:16[/posting]Na Sep, Du kannst es einfach nicht lassen, Deine juristische Unkenntnis hier unter Beweis zu stellen. Du hast einen tendenziösen Thread mit einer rethorischen Frage eröffnet und Schröder in die Nähe eines Verbrechers gerückt - das ist für mich ideologische Kriegsführung und hat mit juristischer Realität nichts zu tun. Das von Dir zitierte Verfahren ist kein Strafrechtsverfahren und der § 80 wird nicht im Artikel erwähnt, sondern von Dir als Nicht-Juristen in einen völlig falschen Kontext gestellt. Der § 80 behandelt zwar die Vorbereitung eines Angriffskrieges - der beschriebene Tatbestand wurde jedoch von den Bundesregierung nicht erfüllt. Wenn eines Verwaltungsgericht in einem Verwaltungsrechtsverfahren zu einem anderen Urteil kommt, so ist das lediglich als Meinung zu werten, die für einen Strafprozeß irrelevant ist, da es hier nicht um eine strafrechtliche Würdigung geht.

Setz mal Deine ideologische Christenbrille einen Moment nur ab und schalt mal Dein Gehirn ein - auch wenn es schwer fällt ... vielleicht geht Dir dann ein Licht aus.

So, jetzt beton wieder "mit mir nicht" und labere mich dann trotzdem weiter voll. So was nennt der durchschnittliche SPD-Kritiker doch Inkonsequenz hier bei WO :laugh:

Art
 
aus der Diskussion: Muß Schröder jetzt mit Gefängnis rechnen ?
Autor (Datum des Eintrages): Art Bechstein  (10.09.05 18:16:34)
Beitrag: 113 von 221 (ID:17854240)
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