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zum Beleg ein Zitat Deines Bruders im Geiste, wenn auch in der Regel sachlicher und weniger beleidigend:

Wenn eines Verwaltungsgericht in einem Verwaltungsrechtsverfahren zu einem anderen Urteil kommt, so ist das lediglich als Meinung zu werten, die für einen Strafprozeß irrelevant ist, da es hier nicht um eine strafrechtliche Würdigung geht.
 
aus der Diskussion: Muß Schröder jetzt mit Gefängnis rechnen ?
Autor (Datum des Eintrages): xylophon  (10.09.05 21:37:42)
Beitrag: 128 von 221 (ID:17854820)
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