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@Natong und Deerhunter

ein Umsatzsteuerguthaben wird erst dann fällig, wenn das FA der negativen Zahllast zugestimmt hat und das wiederum hängt davon ab, wann der Fall beim FA bearbeitet wird. Eine Verrechnung mit Steuerschulden, wie "wasserdrache" vorschlägt, ist so ohne weiteres nicht möglich! Es besteht lediglich die Möglichkeit, fällige Steuerschulden stunden und dann bei Fälligkeit des USt-Guthabens verrechnen zu lassen! Nur so geht es!

Bei der endgültigen Abrechnung von Deerhunters Mutter des Freundes (oder so ähnlich) handelt es sich sicherlich um die Änderung des Bescheides wegen der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts zum Familienlastenausgleich. Hier habe ich letzte Woche Steuerbescheide erhalten, die bis in das Jahr 1986 zurück gingen. Eine Änderung 1991 ist also nicht ungewöhnlich.

Gruß
StRa
 
aus der Diskussion: Rueckzahlung der Umsatzsteuer
Autor (Datum des Eintrages): StRa  (09.09.00 17:25:43)
Beitrag: 5 von 15 (ID:1787508)
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