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Na so wie ich das sehe, wird das Finanzamt einen auf lahmarschig machen und mir erst naechstes Jahr das Geld ueberweisen. Dann koennten die das auch gleich mit den dann faelligen Umsatzsteuernachzahlungen verrechnen. Aber eigentlich waers doch schon besser, wenn die mal genau so schnell zahlen wie wir!? SChliesslich muessen wir gleich Verzugszinsen loehnen, wenn wir mal nicht superpunektlich zahlen. Ungerecht!

Noch ein Punkt:
Wie verhaelt sich das bei Fahrten mit einem Betriebsfremden PKW den ich beruflich ab und an nutze. Die Kilometer kann ich mit 52 Pfennig ansetzen so weit ich weiss. Nur:
1. Wie muss dies protokolliert werden
2. Kann ich davon Vorsteuer ziehen, ich hab da mal was von einem reduzierten Steuersatz um die 12 % gehoert, stimmt das?

Natong
 
aus der Diskussion: Rueckzahlung der Umsatzsteuer
Autor (Datum des Eintrages): Natong  (10.09.00 00:24:31)
Beitrag: 6 von 15 (ID:1789136)
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