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Man könnte das vom Threaderöffner uns dahergebrachte existientielle Problem der besagten Verkäuferin, die in Polen einkauf muss, um sich einen Auslandsurlaub leisten zu können evtl durch eine Verfassungsänderung lösen.

Man sollte den Grundrechtskatalog dahingehend erweitern, dass man jedem ein Anspruch auf einen Auslandsurlaub garantiert, ohne in Polen einkaufen zu müssen.

Und ferner könnte man auch gleich ein Recht auf Mindest-Entlohnung ohne in Polen einkaufen zu müssen, um sich einen Auslandsurlaub leisten zu können., ergänzend und klarstellen hinzufügen.

Früher war man da gesetzgeberisch einfallsreicher und viel schenller bei der Lösung des Porblems bei der Hand:
Als vor einigen Jahrhunderten einmal festgestellt wurde, dass das Hauspersonal von neoliberal gesinnten Arbeitgebern zu oft mit Lachs abgepeist wurde, wurde zum Wohle des gemeinen Volkes sofort eine Veroidnung erlassen, demnach dem personal nur noch fünfmal pro Woche Lachs serviert werden durfte.

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aus der Diskussion: Armut: Verkäuferin muß in Polen einkaufen
Autor (Datum des Eintrages): Semikolon  (28.09.05 13:51:34)
Beitrag: 41 von 53 (ID:18059718)
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