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Die Grunderwerbsteuer beträgt 3,5 % des Kaufpreises und das Bundesweit. Es gibt auch Befreiungsvorschriften wie z. B. beim Erwerb des Grundstücks von den Eltern.



Die Grundsteuer ist abhängig vom Einheitswert den das Finanzamt individuell festsetzt (hängt vom Grundstück und dem darauf befindlichen Gebäude ab). Mit dem Einheitswert wird dann auch der Grundsteuermessbetrag festgesetzt und Deiner Gemeinde mitgeteilt die wiederum ihren individuellen Hebesatz darauf anwendet. Gegen die Festsetzung der Grundsteuer durch die Gemeinde soll man Widerspruch einlegen, da hier ein Verfahren zur Zeit läuft, weis aber nicht im moment wo. Muss mal selbst googeln.
 
aus der Diskussion: Grunderwerbsteuer
Autor (Datum des Eintrages): FlexWheeler  (26.10.05 19:53:09)
Beitrag: 2 von 8 (ID:18459036)
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