Fenster schließen  |  Fenster drucken

[posting]18.467.831 von FiboChris am 27.10.05 13:27:13[/posting]ich muss mich verbessern:

die 1. inkassostelle hat die A-Karte gezogen (also die Hausbank vom Lastschrifteneinreichers!!) - das zwischen den Banken bestehende Lastschriftabkommen zwingt diese, den zurückgegebenen Betrag wieder retour gehen zu lassen - im falle einer kontoauflösung heisst das konkret, dass die hausbank des lastschrifteneinreichers das mahnwesen gegen ihn startet und das geld eintreibt. derjenige, der einen schaden daraus hat, kann nur die hausbank sein...... niemals der kunde!!

soviel zum thema geldleihe per lastschrift

wer es nicht glaubt/ oder mal nachlesen möchte, sollte unter dem lastschriftabkommen abschnitt II Nr. 3, abschnitt 3 Nr. 1 und Nr. 3 in verbindung mit abschnitt I Nr. 8 nachschauen. der text lässt keine interpretation zu!
 
aus der Diskussion: Private Geldgeber
Autor (Datum des Eintrages): FiboChris  (02.11.05 14:09:35)
Beitrag: 11 von 12 (ID:18542579)
Alle Angaben ohne Gewähr © wallstreetONLINE