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Hier der Beitrag nocheinmal ohne Tippfehler.
Hatte den falschen Schalter gedrückt, wollte eigentlich zurück. :)

Einen Gegenantrag zu formulieren ist relativ einfach.

Z. B. Hiermit stelle ich einen Gegenantrag zu Tagesordnungspunkt 1, 2 oder 3 (Entlastung des ... für das Geschäftsjahr 2004)

Der ... wird nicht entlastet.

Begründung:

Trotz wiederholter positiver Ankündigungen ist der Umsatz in 2004 um 36 Prozent eingebrochen. Das ist nicht damit zu erklären, dass der Konsum um 1,7 Prozent zurückgegangen ist. Vielmehr hat hier der ... eine maßgebliche Verantwortung, der er sich nicht stellt.
Wer derart schlecht wirtschaftet kann nicht entlastet werden.

Für eine NICHTENTLASTUNG muss aber nicht unbedingt ein Gegenantrag gestellt werden. Abgestimt wird darüber sowieso, und jeder kann mit NEIN stimmen.

Aber besser ist es m. E. schon, auch um die anderen Aktionäre zu erreichen, die hier nicht lesen.

Was Wahlen anbetrifft, so müßte schon vorher ein anderer Vorschlag gemacht werden, sprich ein/e Kandidat/in vorgeschlagen werden.
Könnte evtl. auch so gehen, dass ein Antrag gestellt wird, den oder die Vorgeschlagenen nicht in den AR zu wählen, sondern statt dessen eine Person aus dem Aktionärskreis, die sich auf der HV zur Wahl stellt.
(ohne Gewähr)

Auf jeden Fall sollten Leute, die hingehen, kritische Fragen stellen, ihr Rederecht in Anspruch nehmen usw.

Und weitere Möglichkeiten, wie Sonderprüfung zu einzelnen wichtigen Geschäftvorgängen u. a. sollten auch geprüft werden.
Wer kann mehr dazu sagen?
 
aus der Diskussion: Janosch AG - Handel bei Valora ab 2.1.03
Autor (Datum des Eintrages): mai2000  (05.11.05 12:01:34)
Beitrag: 125 von 417 (ID:18597755)
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