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und dann war da noch das hier,

vielleicht für janosch aktionäre nutzbringend



04.11.2005
Wichtige Information an alle Nutzer des elektronischen Bundesanzeigers

Aktionärsforum und Klageregister ab 01. November 2005 im elektronischen Bundesanzeiger

Sehr geehrte Kundin, sehr geehrter Kunde,
zum 01. November 2005 treten das Gesetz zur Unternehmensintegrität und Modernisierung des Anfechtungs rechts (UMAG) und das Kapitalanleger-Musterverfahrensgesetz (KapMuG) in Kraft. Ziel dieser neuen Gesetze ist u. a. eine Stärkung der Unternehmensintegrität und des Anlegerschutzes.

Im elektronischen Bundesanzeiger https://www.ebundesanzeiger.de finden Sie ab sofort im „Gerichtlichen Teil“ das Klageregister und im Teil „Gesellschaftsbekanntmachungen“ das Aktionärsforum.

Das ab dem 1. November 2005 gültige Kapitalanleger- Musterverfahrensgesetz (KapMuG) führt Musterverfahren für (potentiell) geschädigte Kapitalanleger wegen falscher, irreführender oder unterlassener öffentlicher Kapitalmarktinformationen – etwa in Jahresabschlüssen oder Börsenprospekten – ein. Tatsachen- und Rechts fragen, die sich in mindestens zehn individuellen, bei einem Landgericht anhängigen Schadens ersatzprozessen gleichlautend stellen, können in einem Musterverfahren gebündelt und einheitlich durch das Oberlandesgericht per Musterentscheid mit Bindungswirkung für alle Kläger und Beklagten entschieden werden. Das mit diesem Gesetz neu eingeführte elektronische Klageregister ermöglicht dem Kapitalanleger dabei, sich im Internet darüber zu informieren, ob bereits seinem eigenen Anliegen entsprechende, gleichgerichtete Verfahren anhängig sind, in denen die Durchführung eines Musterverfahrens beantragt oder ein Musterverfahren bereits eingeleitet worden ist und in welchem Stadium sich dieses Verfahren befindet. Einzelheiten zur Registrierung und Veröffentlichung im Klageregister finden Sie unter „Hilfe / Informationen“.

Über das Aktionärsforum können klagewillige Kleinaktionäre und Aktionärsvereinigungen Mitstreiter für ihre Rechte bei der Stimmrechtsausübung suchen und um gesetzlich vorgeschriebene Schwellenwerte (Quoren) zu erreichen. Die betroffene Gesellschaft kann auf solche Aufforderung mit einem entsprechenden Hinweis im Aktionärsforum reagieren. Um eine Eintragung im Aktionärsforum vornehmen zu können, müssen Sie sich als Aktionär, Aktionärs vereinigung oder als börsennotiertes Unternehmen einmalig registrieren. Die elektronische Datenübermittlung erfolgt über spezielle Eingabeformulare. Einzelheiten zur Registrierung und Veröffentlichung finden Sie direkt im Aktionärsforum unter dem Link „Über das Forum“.

Für die neuen Bereiche im elektronischen Bundesanzeiger gelten gesonderte AGB. Diese sind unter „Impressum“ auf unserer Startseite eingestellt.

Mit freundlichen Grüßen


Bundesanzeiger Verlagsges. mbH


und hier der passende link fürs kostenlose anmelden:

https://mein.ebundesanzeiger.de/ebanzupload/wexsservlet

;)
 
aus der Diskussion: Janosch AG - Handel bei Valora ab 2.1.03
Autor (Datum des Eintrages): Heinzseins  (07.11.05 23:59:02)
Beitrag: 139 von 417 (ID:18645334)
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