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Rechtmäßige Gegenanträge von Aktionären ... werden von der Gesellschaft im Internet unter der Internetadresse www.janosch.ag den Aktionären zugänglich gemacht, wenn ... (Einladung HV, Seite 7)

Reicht es eigentlich aus, die Gegenanträge auf diese Weise bekannt zu machen?

Oder müssen nicht alle Aktionäre benachrichtigt werden?

Wer kennt sich darin aus?
 
aus der Diskussion: Janosch AG - Handel bei Valora ab 2.1.03
Autor (Datum des Eintrages): mai2000  (09.11.05 10:43:50)
Beitrag: 144 von 417 (ID:18698286)
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