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Das Finanzamt kann sich mit der Bearbeitung ein halbes Jahr Zeit lassen. Danach solltest Du beim Sachbearbeiter anrufen. Wenn dies nicht hilft, wäre der nächste Weg die Untätigkeitsbeschwerde.
Diese solltest Du an den Vorsteher des Finanzamtes richten. Erfolgt hierauf keine Reaktion ist die Untätigkeitsklage beim Finanzgericht gegeben. Hierauf läßt die Finanzverwaltung aber es nicht ankommen, da
sie sonst das Honorar für den Steuerberater zahlen müßte, wenn Du einen in Anspruch nimmst. Die Rechtsprechung ist hierbei eindeutig auf Deiner Seite.

Gruß

SteuerMeyer (Steuerberater)
 
aus der Diskussion: Rueckzahlung der Umsatzsteuer
Autor (Datum des Eintrages): SteuerMeyer  (23.09.00 08:23:43)
Beitrag: 9 von 15 (ID:1906442)
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