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Folgendes in der SZ von heute gefunden:

SZ vom 26.09.2000 Wirtschaft

DSW fordert Maßnahmen gegen die
Klageflut nach
Hauptversammlungen
Schutzvereinigung drängt auf Reform des Aktiengesetzes / „Professionelle
Anfechtungskläger lassen sich ihre Blockadehaltungen teuer abkaufen“

uhl. Berlin – Angesichts der wachsenden Klageflut von
Einzelaktionären gegen Beschlüsse von Hauptversammlungen
unterstützt die Deutsche Schutzvereinigung für Wertpapierbesitz
(DSW) eine Reform des aktienrechtlichen Anfechtungs- und
Organhaftungsrechtes. Es sei unbedingt nötig, den Missbrauch des
Paragrafen 245 des Aktiengesetzes einzudämmen, erklärte
DSW-Geschäftsführer Ulrich Hocker. Der Paragraf räumt jeden auf
Hauptversammlungen anwesenden Aktionär die Möglichkeit ein, die
dort gefassten Beschlüsse durch eine Klage anzufechten.

Hocker zufolge stützten sich solche Anfechtungsklagen vor allem auf
die angebliche Verletzung von Informationsansprüchen von
Aktionären. Sie hätten in der Vergangenheit vor Gericht zunehmend
Erfolg gehabt. Die Folge sei, dass die Umsetzung wichtiger, von der
Hauptversammlung beschlossener Strukturmaßnahmen – wie etwa
Fusionen, Übernahmen oder Kapitalerhöhungen – bis zur
gerichtlichen Entscheidung über die Klage nicht umgesetzt werden
könnten. Dies werde vielfach von „professionellen
Anfechtungsklägern“ ausgenutzt, um „Blockadehaltungen“
aufzubauen, die sie sich dann von den betroffenen Unternehmen
„teuer abkaufen“ ließen, erklärte der DSW-Vertreter. Dieser
Missbrauch schade der Gesellschaft und damit allen Aktionären. Die
Schutzvereinigung unterstütze daher gesetzgeberische Reformen.
Allerdings müsse dabei das grundsätzliche Recht von Aktionären zur
Erhebung von Anfechtungsklagen „uneingeschränkt“ erhalten bleiben,
forderte Hocker.

Vorschläge, die beispielsweise das Klagerecht auf Aktionäre mit
einem Aktienbesitz von mindestens zehn Prozent am Grundkapital
beschränken wollten, lehne die Schutzvereinigung genauso ab wie
Mindestquoten zum zeitlichen Besitz von Aktien oder zum Streitwert
der Klage. Damit würden gerade die von der Schutzvereinigung
vertretenen Kleinaktionäre von vornherein von diesem wichtigen
Kontrollrecht ausgeschlossen. Dem DSW gehe es vielmehr um eine
„Verfeinerung des Rechts“, sagte Hocker. So sei es unter anderem
zweckmäßig, die Anfechtbarkeit von Hauptversammlungsbeschlüssen
auf Grund von „Informationsmängeln“ neu zu regeln. Stärker
rechtlich betont werden müsse dabei die „Relevanz des
Informationsmangels“.



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aus der Diskussion: PRIMACOM Thread 85
Autor (Datum des Eintrages): walrus  (26.09.00 08:15:04)
Beitrag: 66 von 167 (ID:1922657)
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