Folgendes in der SZ von heute gefunden: SZ vom 26.09.2000 Wirtschaft DSW fordert Maßnahmen gegen die Klageflut nach Hauptversammlungen Schutzvereinigung drängt auf Reform des Aktiengesetzes / „Professionelle Anfechtungskläger lassen sich ihre Blockadehaltungen teuer abkaufen“ uhl. Berlin – Angesichts der wachsenden Klageflut von Einzelaktionären gegen Beschlüsse von Hauptversammlungen unterstützt die Deutsche Schutzvereinigung für Wertpapierbesitz (DSW) eine Reform des aktienrechtlichen Anfechtungs- und Organhaftungsrechtes. Es sei unbedingt nötig, den Missbrauch des Paragrafen 245 des Aktiengesetzes einzudämmen, erklärte DSW-Geschäftsführer Ulrich Hocker. Der Paragraf räumt jeden auf Hauptversammlungen anwesenden Aktionär die Möglichkeit ein, die dort gefassten Beschlüsse durch eine Klage anzufechten. Hocker zufolge stützten sich solche Anfechtungsklagen vor allem auf die angebliche Verletzung von Informationsansprüchen von Aktionären. Sie hätten in der Vergangenheit vor Gericht zunehmend Erfolg gehabt. Die Folge sei, dass die Umsetzung wichtiger, von der Hauptversammlung beschlossener Strukturmaßnahmen – wie etwa Fusionen, Übernahmen oder Kapitalerhöhungen – bis zur gerichtlichen Entscheidung über die Klage nicht umgesetzt werden könnten. Dies werde vielfach von „professionellen Anfechtungsklägern“ ausgenutzt, um „Blockadehaltungen“ aufzubauen, die sie sich dann von den betroffenen Unternehmen „teuer abkaufen“ ließen, erklärte der DSW-Vertreter. Dieser Missbrauch schade der Gesellschaft und damit allen Aktionären. Die Schutzvereinigung unterstütze daher gesetzgeberische Reformen. Allerdings müsse dabei das grundsätzliche Recht von Aktionären zur Erhebung von Anfechtungsklagen „uneingeschränkt“ erhalten bleiben, forderte Hocker. Vorschläge, die beispielsweise das Klagerecht auf Aktionäre mit einem Aktienbesitz von mindestens zehn Prozent am Grundkapital beschränken wollten, lehne die Schutzvereinigung genauso ab wie Mindestquoten zum zeitlichen Besitz von Aktien oder zum Streitwert der Klage. Damit würden gerade die von der Schutzvereinigung vertretenen Kleinaktionäre von vornherein von diesem wichtigen Kontrollrecht ausgeschlossen. Dem DSW gehe es vielmehr um eine „Verfeinerung des Rechts“, sagte Hocker. So sei es unter anderem zweckmäßig, die Anfechtbarkeit von Hauptversammlungsbeschlüssen auf Grund von „Informationsmängeln“ neu zu regeln. Stärker rechtlich betont werden müsse dabei die „Relevanz des Informationsmangels“. [Zurück] [Seitenanfang] © 2000 Süddeutsche Zeitung GmbH / SV online GmbH |
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aus der Diskussion: | PRIMACOM Thread 85 |
Autor (Datum des Eintrages): | walrus (26.09.00 08:15:04) |
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