Hallo, Icon-Fans, entschuldigt bitte, wenn ich mich in die "Steuerdiskussion" der letzten Tage einmische. Ich komme hier relativ selten vorbei, obwohl ich auch in Icon investiert bin. Ich glaube in einem Urteil gelesen zu haben (vor ca. 1 Jahr), dass das FIFO-Prinzip n i c h t grundsätzlich angewendet werden kann. Wenn ich nachvollziehbar nachweisen kann, welche Aktien ich wann gekauft und verkauft habe, gelten die Spekulationsfristen für exakt diese Aktionen. Begründet wurde das vom Gericht mit der Feststellung, dass selbstverständlich jeder das Recht habe, die aus seiner Sicht günstigsten Positionen zu handeln. Das macht auch Sinn, weil es heute leicht möglich ist, jede einzelne Kaufposition festzuhalten und auch entsprechend definiert wieder zu verkaufen. Insbesondere kann ich auch als Privatanleger über mehrere Depots verfügen. Wenn ich nun z.B. in Depot1 Aktien mit steuerfreien Gewinnen habe und in Depot2 die gleichen Aktien nachkaufe, werde ich, falls der Kurs fällt, selbstverständlich die Aktien aus Depot2 verkaufen und so anrechenbare Verluste generieren. Keiner könnte mich zwingen, mein Depot1 zu verkaufen, ins- besondere nicht, wenn die Depots auch noch von unterschiedlichen Banken verwaltet werden. Kann hierzu mal eine kompetente Stimme Position beziehen? Ich wäre wirklich sehr dankbar, weil ich natürlich keinen Ärger mit der Steuer riskieren will .... Miau! |
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aus der Diskussion: | ICON MEDIALAB - Sept. ` 00 |
Autor (Datum des Eintrages): | KaterPaul (27.09.00 16:28:17) |
Beitrag: | 44 von 52 (ID:1935869) |
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