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Hallo, Icon-Fans,

entschuldigt bitte, wenn ich mich in die "Steuerdiskussion" der letzten Tage einmische. Ich komme hier
relativ selten vorbei, obwohl ich auch in Icon investiert bin.

Ich glaube in einem Urteil gelesen zu haben (vor ca. 1 Jahr), dass das FIFO-Prinzip n i c h t grundsätzlich
angewendet werden kann. Wenn ich nachvollziehbar nachweisen kann, welche Aktien ich wann gekauft
und verkauft habe, gelten die Spekulationsfristen für exakt diese Aktionen. Begründet wurde das vom Gericht
mit der Feststellung, dass selbstverständlich jeder das Recht habe, die aus seiner Sicht günstigsten
Positionen zu handeln.

Das macht auch Sinn, weil es heute leicht möglich ist, jede einzelne Kaufposition festzuhalten und auch
entsprechend definiert wieder zu verkaufen. Insbesondere kann ich auch als Privatanleger über mehrere
Depots verfügen. Wenn ich nun z.B. in Depot1 Aktien mit steuerfreien Gewinnen habe und in Depot2 die
gleichen Aktien nachkaufe, werde ich, falls der Kurs fällt, selbstverständlich die Aktien aus Depot2 verkaufen
und so anrechenbare Verluste generieren. Keiner könnte mich zwingen, mein Depot1 zu verkaufen, ins-
besondere nicht, wenn die Depots auch noch von unterschiedlichen Banken verwaltet werden.

Kann hierzu mal eine kompetente Stimme Position beziehen? Ich wäre wirklich sehr dankbar, weil ich
natürlich keinen Ärger mit der Steuer riskieren will ....

Miau!
 
aus der Diskussion: ICON MEDIALAB - Sept. ` 00
Autor (Datum des Eintrages): KaterPaul  (27.09.00 16:28:17)
Beitrag: 44 von 52 (ID:1935869)
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