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Hallo,

die Bedingungen der HUK wurden durch die HUK geändert und die Wirksamkeit der Änderung wurde bereits durch das LG Nürnberg / Fürth bestätigt.

Die Änderung wurde nicht zurückgenommen. Gleiches gilt aber auch für ARAG (macht keine Aussagen), Barmenia (hat für den Bestand umgesetzt!) und AXA (hat vorläufig auf die Wirksamkeit der Bedingungen für den Bestand bis 31.12.2003 verzichtet!)!

Änderung ist § 5.2. MB/KK - einfügen der Herabstezungsbefugnis der Leistung bei unangemessen hohen Abrechnungen!

Viele Grüße
Thorulf Müller

info@derKVProfi.de
 
aus der Diskussion: PKV -BAP 2006- Wer weiss schon was?
Autor (Datum des Eintrages): CreInPhan  (26.12.05 17:08:14)
Beitrag: 44 von 78 (ID:19408602)
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