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Nicht ganz richtig, denn fast alle verwechseln immer die Beitragsbemessungsgrenze (BBG) mit der Pflichtversicherungsgrenze (PVG)!!!!! So auch Ihr!!!! :cry:

Die BBG ist die Einkommensgrenze, bis zu der das Einkommen zur Beitragszahlung herangezogen wird. Verdient man also über der BBG, wird für die Beitragsberechnung so getan, als ob man nur soviel wie die BBG verdienen würde.

Deshalb ja auch Beitrags-Bemessungs-Grenze.

Die PVG hingegen beträgt seit 2006 EUR 47.250 pro Jahr. Das ist das Einkommen, das man überschreiten muß, um nicht in der gesetzlichen Krankenversicherung pflicht(!)versichert sein zu müssen, sondern sich dort entweder freiwillig versichern oder in die private Krankenversicherung gehen zu können.

Deshalb ja auch Pflicht-Versicherungs-Grenze.
 
aus der Diskussion: Krankenversicherung ??????????????
Autor (Datum des Eintrages): wassermann1978  (06.01.06 23:48:25)
Beitrag: 9 von 13 (ID:19580585)
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