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dieser Satz sagt alles

Einen Grund, die Vorschrift auf Gesellschafter-Geschäftsführer einer GmbH trotz Erfüllung der tatbestandlichen Voraussetzungen nicht anzuwenden, gibt es nicht.


man will die Beitragsbessungsgrundlagen auf Teufel komm heraus erweitern, auch wenn es gegen das Gesetz ist.

Urteil vielleicht auch noch vom SG und LSG anfordern.

Danke trotzdem für diesen Hinweis...
 
aus der Diskussion: Suche Urteilsbegründung zu rentenversicherungspflicht für GmbHGGF
Autor (Datum des Eintrages): ignorefunktion  (11.02.06 09:12:16)
Beitrag: 6 von 285 (ID:20149249)
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