[posting]20.149.467 von ElBosso am 11.02.06 09:30:42[/posting]was für mich immer noch nicht 100 % klar ersichtlich ist: dein b) ist unverständlich bei gmbh und co kG hast Du gmbh Die gmbH ist Geschäftsführer der KG. Gegenleistung Tätigkeitsvergütung (4-5 % vom Stammkapital der GmbH) KG ist Personengesellschaft Gewinne erhält der Kommanditist Da berät die natürliche Person nix. Die natürliche ist nur kapitalmäißg beteiligt. und tschüss sozialversicherung KG ist schnell gegründet Mindesteinlage meine ich 100 Euronen. Hast halt ein wenig mehr steuerlichen und buchhalterischen Aufwand. Wer Steuerberater nutzen muß, sollte natürlich 20 % vom gehalt = Geldvernichtung Rentenversicherung versus Gebührenfresser Steuerberater abwägen. |
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Autor (Datum des Eintrages): | ignorefunktion (11.02.06 10:09:22) |
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