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[posting]20.149.467 von ElBosso am 11.02.06 09:30:42[/posting]was für mich immer noch nicht 100 % klar ersichtlich ist:

dein b) ist unverständlich
bei gmbh und co kG
hast Du gmbh

Die gmbH ist Geschäftsführer der KG.
Gegenleistung Tätigkeitsvergütung (4-5 % vom Stammkapital der GmbH)

KG ist Personengesellschaft
Gewinne erhält der Kommanditist

Da berät die natürliche Person nix.
Die natürliche ist nur kapitalmäißg beteiligt.

und tschüss sozialversicherung

KG ist schnell gegründet
Mindesteinlage meine ich 100 Euronen.

Hast halt ein wenig mehr steuerlichen und buchhalterischen Aufwand.
Wer Steuerberater nutzen muß, sollte natürlich 20 % vom gehalt = Geldvernichtung Rentenversicherung versus Gebührenfresser Steuerberater abwägen.
 
aus der Diskussion: Suche Urteilsbegründung zu rentenversicherungspflicht für GmbHGGF
Autor (Datum des Eintrages): ignorefunktion  (11.02.06 10:09:22)
Beitrag: 11 von 285 (ID:20149974)
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