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Mal 2 technische Fragen:

angenommen, (fast) alle GGF werden jetzt verdonnert, rückwirkend Beiträge in die RV zu bezahlen.

Ist nur die GmbH verpflichtet, die Beiträge aufzubringen oder darf/muß sie einen AN-Anteil von Ihrem GGF verlangen?
Was passiert mit den bisherigen Steuerbescheiden des GGF (privat), ich denke da konkret an Vorsorgeaufwendungen und Vorwegabzug.

Das Perverse an diesem Urteil:
Hätte ich keine GmbH vorgeschalten, dann hätte ich "tausend" Auftraggeber und wäre echter SV-freier Selbständiger.


Gruß
bubu
 
aus der Diskussion: Suche Urteilsbegründung zu rentenversicherungspflicht für GmbHGGF
Autor (Datum des Eintrages): bubu  (13.02.06 20:58:26)
Beitrag: 26 von 285 (ID:20188161)
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