Mal 2 technische Fragen: angenommen, (fast) alle GGF werden jetzt verdonnert, rückwirkend Beiträge in die RV zu bezahlen. Ist nur die GmbH verpflichtet, die Beiträge aufzubringen oder darf/muß sie einen AN-Anteil von Ihrem GGF verlangen? Was passiert mit den bisherigen Steuerbescheiden des GGF (privat), ich denke da konkret an Vorsorgeaufwendungen und Vorwegabzug. Das Perverse an diesem Urteil: Hätte ich keine GmbH vorgeschalten, dann hätte ich "tausend" Auftraggeber und wäre echter SV-freier Selbständiger. Gruß bubu |
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Autor (Datum des Eintrages): | bubu (13.02.06 20:58:26) |
Beitrag: | 26 von 285 (ID:20188161) |
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