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Also ich kann`s noch nicht ganz begreifen und warte erst einmal ab!

Da bin ich GGF, lt. Anstellungsvertrag weisungsungebunden, selbst die Gesellschafterversammlung kann mir aufgrund der Mehrheitsverhältnisse nichts anweisen.
Die GmbH, der ich als GF vorstehe beschäftigt Personal und hat viele Kunden, etc.

Und dann soll ein Rentenversicherungsträger mir sagen können, daß ich bei meiner GmbH abhängig beschäftigt bin und werde in einem Topf geworfen, mit dem selbständigen Kraftfahrer, der zuvor bei einem Spediteur angestellt war und nun ausschließlich für diesen als (schein-)selbständiger Unternehmer arbeitet?

Ich wills nicht glauben, daß das stimmen soll!


Btw.: Nochmals zur vermeintlichen Beitragspflicht.
Falls ich (als sogenannter Schein-Selbständiger) rv-pflichtig bin, schulde dann nicht ich persönlich (der Selbstständige) alle RV-Beiträge oder schuldet sie mein alleiniger Auftraggeber, die GmbH?

Gruß
bubu
 
aus der Diskussion: Suche Urteilsbegründung zu rentenversicherungspflicht für GmbHGGF
Autor (Datum des Eintrages): bubu  (13.02.06 22:05:26)
Beitrag: 28 von 285 (ID:20189728)
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