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@bubu

Meiner Meinung nach muss bei Scheinselbständigen (wäre der GGF) der Arbeitgeber (die GmbH) die GESAMTEN Sozialversicherungsbeiträge (also in dem Fall AG und AN Anteil der Rentenversicherung) latzen. Die Festsetzungsverjährung beträgt 4 Jahre. Der AG darf 3 Monate vom AN Anteil vom AN zurückfordern...

Das ganze würde also VOLL auf die G+V der GmbH durchschlagen. Bin mal gespannt wieviele kleinere GmbH´s "Die" damit plattschlagen - knapp 30.000 Euro dürfte in der derzeitigen Situation wieder eine schöne Insolvenzwelle hergeben...

Aber hey, das ganze hat auch ´ne positive Seite - die GGF erwerben dadurch auch Rentenansprüche von der BfA (bzw. Deutsche Rentenversicherung Bund) :mad:

Grüße K1
 
aus der Diskussion: Suche Urteilsbegründung zu rentenversicherungspflicht für GmbHGGF
Autor (Datum des Eintrages): K1K1  (14.02.06 09:46:05)
Beitrag: 29 von 285 (ID:20193151)
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