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Der Witz bei der Sache ist ja, dass man als GGF praktisch mehrere (mindestens 2) GmbHs braucht, um bei diesen als GGF die durch das Urteil vorgegebenen Merkmale zu durchbrechen.

*Kopfschüttel*

Nochmal zu #46: Die Ausnahmetatbestände sollten eigentlich in die Zukunft hinein von GGFs erfüllt werden können (dass bspw. eine der Rentenversicherung vergleichbare Altersvorsorge vorhanden sein muss ist durchaus ein akzeptierungswürdiges Kriterium). ABER das Problem ist, dass -so wie ich das verstehe- ein Antrag auf Befreiung gestellt werden muss (1 Jahr nach Eintritt der Versicherungspflicht) für das letzte Jahr und die Zukunft also kein Problem, aber für die davorliegenden Jahre eben rückwirkend problematisch. Sieht da jemand Land?

Grüße K1
 
aus der Diskussion: Suche Urteilsbegründung zu rentenversicherungspflicht für GmbHGGF
Autor (Datum des Eintrages): K1K1  (14.02.06 14:49:29)
Beitrag: 55 von 285 (ID:20198729)
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