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Zu #52 @ignore:
Ich teile deine Bedenken gegen das BSG-Urteil. Ich meine, das Gesetz sollte so geändert werden, dass es ausreicht, dass die GmbH mehrere Auftraggeber hat.
Ob es ein praktikabler Ausweg sein könnte, einen Arbeitnehmer bei GF persönlich anzustellen (also nicht bei der GmbH), kann ich nicht beurteilen.
Irgendwelche Schlupflöcher wird es schon geben.
Wer genügend Kapital hat, kann anstelle einer GmbH ja auch eine AG gründen. Aber die Kosten (Gründungs- und laufende) sind höher als bei der GmbH.
 
aus der Diskussion: Suche Urteilsbegründung zu rentenversicherungspflicht für GmbHGGF
Autor (Datum des Eintrages): NATALY  (14.02.06 14:56:28)
Beitrag: 59 von 285 (ID:20198875)
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