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Eine AG gründen. Sicher nicht, dafür ist die AG dann doch zu kompliziert.

Eine GmbH & Co. KG? Die soll vor einer so spitzfindigen Argumentation schützen?

Wie soll ein GGF denn überhaupt ein Selbstständiger sein,
wenn es vom BSG so gesehen würde?

Die GmbH erteilt dem GF Wettbewerbsverbot, dann kann er ja gar keinen anderen Auftraggeber haben.

Der GF soll einen AN direkt beschäftigen als Lösung?

Nein, nein, ich denke zu heiß gegessen.


Wie in SGB IV beschrieben:

- nur ein Auftragnehmer
- und keinen Beschäftigten.

Betonung auf UND.

Also alles wie bisher schon.
Das BSG hat also richtig entschieden.

Eine Überinterpretation scheidet deshalb schon aus, da das BSG etwas später in Kenntnis dieses Urteils einen anderen Fall zu ähnlichem Sachverhalt entscheiden musste und zu den "normalen" Schlussfolgerungen kam. Müsste ich aber nochmal
nachlesen,.... hoffentlich gut recherchiert.

Also nicht zu früh die Nerven verlieren.

Wenn es mich auch wundert, dass manche renommierte Journale
auch vom "Christiansen-Fieber" befallen sind.

Lexi
 
aus der Diskussion: Suche Urteilsbegründung zu rentenversicherungspflicht für GmbHGGF
Autor (Datum des Eintrages): Lexi750  (14.02.06 16:44:55)
Beitrag: 66 von 285 (ID:20201600)
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