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[posting]20.210.808 von ElBosso am 15.02.06 07:24:15[/posting]Danke für den Beitrag

Dagegen kommt es auf die Verhältnisse der GmbH, also die Frage, wie viele Auftraggeber diese ihrerseits hat und ob sie versicherungspflichtige Arbeitnehmer beschäftigt, nicht an.
 
aus der Diskussion: Suche Urteilsbegründung zu rentenversicherungspflicht für GmbHGGF
Autor (Datum des Eintrages): ignorefunktion  (15.02.06 07:50:42)
Beitrag: 69 von 285 (ID:20210897)
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