@Elbosso im Artikel "Versicherungen vom 15.2.2006" geht es scheinbar um die Sozialversicherung im weiteren Sinn (nicht nur Rentenversicherungspflicht). Bei der Rentenversicherung gelten -wurde auch in den diversen Artikeln beschrieben- ja zu den sonstigen Zweigen der Sozialversicherung abweichende Regelungen. @Lexi750 --- Eine Überinterpretation scheidet deshalb schon aus, da das BSG etwas später in Kenntnis dieses Urteils einen anderen Fall zu ähnlichem Sachverhalt entscheiden musste und zu den " normalen" Schlussfolgerungen kam. Müsste ich aber nochmal nachlesen,.... hoffentlich gut recherchiert. --- Vielleicht könntest Du das genannte Urteil mal posten - ich denke hier im Thread warten nicht wenige gespannt Grüße K1 |
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Autor (Datum des Eintrages): | K1K1 (15.02.06 08:00:31) |
Beitrag: | 71 von 285 (ID:20210942) |
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