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@Elbosso

im Artikel "Versicherungen vom 15.2.2006" geht es scheinbar um die Sozialversicherung im weiteren Sinn (nicht nur Rentenversicherungspflicht). Bei der Rentenversicherung gelten -wurde auch in den diversen Artikeln beschrieben- ja zu den sonstigen Zweigen der Sozialversicherung abweichende Regelungen.

@Lexi750

--- Eine Überinterpretation scheidet deshalb schon aus, da das BSG etwas später in Kenntnis dieses Urteils einen anderen Fall zu ähnlichem Sachverhalt entscheiden musste und zu den " normalen" Schlussfolgerungen kam. Müsste ich aber nochmal
nachlesen,.... hoffentlich gut recherchiert. ---

Vielleicht könntest Du das genannte Urteil mal posten - ich denke hier im Thread warten nicht wenige gespannt ;)

Grüße K1
 
aus der Diskussion: Suche Urteilsbegründung zu rentenversicherungspflicht für GmbHGGF
Autor (Datum des Eintrages): K1K1  (15.02.06 08:00:31)
Beitrag: 71 von 285 (ID:20210942)
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