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Vorsicht, das Urteil in # 68 ist ein anderer Sachverhalt.

Wenn ich richtig lese (überfliege - habe nicht so viel Zeit), dann ist Frau als (einfache) Arbeitnehmerin beschäftigt gewesen (nicht GF) und war gleichzeitig Mehrheitsgesellschafterin (atypisch).
Weisungsgebundenheit zum ehemann (der war GF).
Außerdem Formfehler bei der Konstruktion !

Fazit: nicht vergleichbar.

Auf den Ehemann wird man jetzt wohl zukommen (nach dem neuen Urteil) :laugh:
 
aus der Diskussion: Suche Urteilsbegründung zu rentenversicherungspflicht für GmbHGGF
Autor (Datum des Eintrages): ignorefunktion  (15.02.06 08:14:06)
Beitrag: 74 von 285 (ID:20211039)
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