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[posting]20.211.060 von ElBosso am 15.02.06 08:16:43[/posting]das ist Haufe s Meinung, oder ?

Haufe zitiert aber selber:

Das Bundessozialgericht hat nun entschieden, dass selbstständige Alleingesellschafter und Geschäftsführer einer Ein-Mann-GmbH nach § 2 Abs. 1 Nr. 9 SGB VI versicherungspflichtig sind (BSG, Urteil v. 24.11.05, B 12 RA 1/04 R). Das Gericht lehnt ausdrücklich die bisherige rechtliche Konstruktion (Abstellen auf die Verhältnisse der GmbH) ab und vertritt nun die Auffassung, dass Alleingesellschafter/Geschäftsführer versicherungspflichtig sind, weil sie selbst (nicht die GmbH) nur für einen Auftraggeber, nämlich die GmbH, tätig sind und (selbst) keine Arbeitnehmer beschäftigen. Der 12. Senat des BSG stellt also auf das Innenverhältnis zwischen Gesellschafter-Geschäftsführer und GmbH bzw. auf den Dienstvertrag ab. Die Schutzbedürftigkeit des Geschäftsführers wird nicht geprüft, sondern festgestellt, der betroffene Personenkreis sei versicherungspflichtig, weil die Tatbestandsmerkmale des § 2 S. 1 Nr. 9 SGB VI erfüllt sind.
 
aus der Diskussion: Suche Urteilsbegründung zu rentenversicherungspflicht für GmbHGGF
Autor (Datum des Eintrages): ignorefunktion  (15.02.06 08:32:57)
Beitrag: 76 von 285 (ID:20211203)
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