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@Elbosso

zu den Mehrmann GmbHs hat Haufe geschrieben:

--- Aufgrund der Erläuterung der Entscheidung ist aber anzunehmen, dass zunächst nur die „selbstständigen GmbH-Geschäftsführer“ der Ein-Mann-GmbH betroffen sind. Ob die Entscheidung künftig auf die „Regel-GmbH“ mit mehreren Gesellschafter/Geschäftsführern erstreckt wird, bleibt ebenso abzuwarten... ---

Grüße K1
 
aus der Diskussion: Suche Urteilsbegründung zu rentenversicherungspflicht für GmbHGGF
Autor (Datum des Eintrages): K1K1  (15.02.06 08:43:28)
Beitrag: 77 von 285 (ID:20211314)
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