@Elbosso zu den Mehrmann GmbHs hat Haufe geschrieben: --- Aufgrund der Erläuterung der Entscheidung ist aber anzunehmen, dass zunächst nur die „selbstständigen GmbH-Geschäftsführer“ der Ein-Mann-GmbH betroffen sind. Ob die Entscheidung künftig auf die „Regel-GmbH“ mit mehreren Gesellschafter/Geschäftsführern erstreckt wird, bleibt ebenso abzuwarten... --- Grüße K1 |
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Autor (Datum des Eintrages): | K1K1 (15.02.06 08:43:28) |
Beitrag: | 77 von 285 (ID:20211314) |
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