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@Elbosso

der Ehemann dürfte recht eindeutig abhängig Angestellter der GmbH, welche zu 100% im Eigentum der Frau steht sein. Da besteht m.E. sowieso schon Rentenversicherungspflicht für ihn (abweichend zu Deinem Posting #75).

Auf den Fall hat Haufe sich in dem Artikel auch nicht bezogen. Lasst doch mal den Fall #68 aussen vor, der ist doch eher ungewöhnlich.

Grüße K1
 
aus der Diskussion: Suche Urteilsbegründung zu rentenversicherungspflicht für GmbHGGF
Autor (Datum des Eintrages): K1K1  (15.02.06 08:44:59)
Beitrag: 78 von 285 (ID:20211327)
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