im SGB ist von Versicherungspflicht die Rede. Damit ist doch die komplette Sozialverischerungspflicht gemeint, oder ? als KV, ALV und RV Hier hatte jetzt der Rententräger wegen RVpflicht geklagt. Konsequenterweise müßte jetzt noch die KV und das AA fordern, oder ? |
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Autor (Datum des Eintrages): | ignorefunktion (15.02.06 08:47:52) |
Beitrag: | 79 von 285 (ID:20211356) |
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