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im SGB ist von Versicherungspflicht die Rede.
Damit ist doch die komplette Sozialverischerungspflicht gemeint, oder ?
als KV, ALV und RV

Hier hatte jetzt der Rententräger wegen RVpflicht geklagt.

Konsequenterweise müßte jetzt noch die KV und das AA fordern, oder ? :cry:
 
aus der Diskussion: Suche Urteilsbegründung zu rentenversicherungspflicht für GmbHGGF
Autor (Datum des Eintrages): ignorefunktion  (15.02.06 08:47:52)
Beitrag: 79 von 285 (ID:20211356)
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