@K1 Da ist das Urteil ja schon im Versicherungsjournal. Puh, also richtig gelesen. Da hättest Du mich aber festgenagelt. Da es immer auf die Beurteilung der Einzelfälle ankommt, sucht man ja nach indiziellen Indikatoren, die für eine Selbstständigkeit bzw. Abhängigkeit sprechen. ...indiziellen Indikatoren... hihihi, egal...weiter. Das ist doch der Kern des Problems: die abhängige Beschäftigung. Insofern passt das Urteil zur Ehefrau-Gesellschafterin sehr wohl hier rein. Die 2 gesetzlichen Indizien im SGB 6 (Nr. 6 bezieht sich vorrangig auf Rentenversicherung), also nur ein Auftragnehmer und keine Beschäftigte, gelten insoweit auch für den GmbH-Fall. Oder für den GmbH & Co. KG-Fall. Es kommt also auf die faktische Abhängigkeit an, die selbstredend in vielen Fällen nur unscharf aus den Gesetzen zu entnehmen ist, wie an dem Urteil zum Ein-Mann-U-Berater zu sehen ist. Ansonsten ist die richterliche Rechtsfortentwicklung nur konsequent, indem die GmbH (und CoKG, Ltd. etc) alleine nicht ausreicht, um sozialversicherungsfrei zu sein. Eine andere Interpretation würde in der Tat auf übelste Weise alles auf den Kopf stellen. Glaube ich aber nicht dran. Mein nicht vollendetes Jura-Studium reicht leider nicht weiter. Ich bin also kein BSG-Richter wie Ihr ansonsten leicht annehmen könntet. Lexi750 |
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Autor (Datum des Eintrages): | Lexi750 (15.02.06 12:06:47) |
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