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Habe die gestrige Diskussion gelesen. Das ganze Szenario wollte ich bis gestern selbst nicht glauben.

Es gibt zu dem Thema schon Artikel, die sind aber nicht korrekt. Ich rechne auch mit dem Schlimmsten. Die versuchen die Rentenkassen mit so einem Mist aufzufüllen.

was noch klärungsbedürftig ist, sind die zukünfigen Befreiungsmögichkeiten. Wie siehts denn aus? Laut Gesetz kann man sich ein Jahr nach Versicherungspflicht befreien lassen. Rückwirkend sind doch die GGFs seit 99 versicherungspflichtig. DAs Jahr währe ja dann verstrichen. Wieso können sie sich in der Zukunft befreien lassen?
 
aus der Diskussion: Suche Urteilsbegründung zu rentenversicherungspflicht für GmbHGGF
Autor (Datum des Eintrages): svbprofi  (16.02.06 11:36:33)
Beitrag: 93 von 285 (ID:20233082)
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