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[posting]20.238.172 von crude_facts am 16.02.06 15:55:18[/posting]Danke, für Deine Ausführungen.

Du kennst die Rechtsgrundlagen, doch kann ich mir einfach nicht vorstellen, dass es keinerlei Möglichkeiten gibt.

Wenn ein Alleinvorstand einer AG ein Geschäft zu seinen Gunsten macht, was ich jetzt mal so allgemein beispielsweise in den Raum stelle, und zu Lasten der Gesellschaft, dann hat er sich bereichert und die Gesellschaft geschädigt.

So als juristischer Laie würde ich sagen, dass wäre Untreue. Da müsste doch die Gesellschaft zumindest Anspruch auf Schadensersatz haben, wenn Rückabwicklung, im Gegensatz zu den Forderungen hier, nicht möglich ist.

Doch sicher, dafür müssten dann wieder ganz klare Aussagen vorliegen, gegebenenfalls auch Gutachten, dass auch tatsächlich der Verkauf, wie in diesem Fall, der Patronatserklärung ein wirtschaftlicher Nachteil für die Gesellschaft wäre.

Wenn es so wäre, Crude facts, könnte dann nur die Gesellschaft selber, sprich ein evtl. Nachfolgevorstand, oder auch evtl nur, oder zusätzlich oder gemeinsam, einen Schadensersatz einfordern?
Eine Aktionärsgemeinschaft, die wie ja, über bestimmte Grenzen kommt, wie 5 oder 10 oder 25% kann also gar nichts unternehmen?
 
aus der Diskussion: CBB - bitte die adhoc richtig lesen ;)
Autor (Datum des Eintrages): juana  (16.02.06 18:19:31)
Beitrag: 21,109 von 23,109 (ID:20241404)
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