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[posting]20.244.982 von flyingkremlin am 16.02.06 21:23:04[/posting]Sehr schön...:D

BVerfGE 35, 202, 231f

Wer den Rechtsfrieden bricht ... muß grundsätzlich auch dulden, daß das von ihm selbst durch seine Tat erregte Informationsinteresse der Öffentlichkeit in einer nach dem Prinzip freier Kommunikation lebenden Gemeinschaft auf den dafür üblichen Wegen befriedigt wird

:D:D

Knetemann
 
aus der Diskussion: CBB - bitte die adhoc richtig lesen ;)
Autor (Datum des Eintrages): Knetemann  (16.02.06 21:33:41)
Beitrag: 21,112 von 23,109 (ID:20245167)
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