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Aktionäre ziehen gegen DaimlerChrysler vor Gericht
von Melanie Ahlemeier, Hamburg
Die überraschende Rücktrittsankündigung des früheren DaimlerChrysler-Chefs Jürgen Schrempp im vergangenen Sommer und der damit ausgelöste Kurssprung der Aktie an der Börse beschäftigt die Gerichte. Zwei ehemalige Aktionäre haben den Konzern wegen entgangener Kursgewinne auf Schadensersatz verklagt.

Der ehemalige DaimlerChrysler-Chef Jürgen Schrempp: Gab der Konzern die Ad-hoc-Mitteilung zu spät heraus?
Der ehemalige DaimlerChrysler-Chef Jürgen Schrempp: Gab der Konzern die Ad-hoc-Mitteilung zu spät heraus?

Die Kläger werfen DaimlerChrysler vor, den Rückzug Schrempps zu spät offiziell bekannt gegeben zu haben. Beide Aktionäre hatten kurz vor der offiziellen Mitteilung, dass Schrempp das Unternehmen vorzeitig verlassen werde, Papiere abgestoßen.

Die DaimlerChrysler-Aktie hatte nach der Bekanntgabe des Schrempp-Rücktritts am 28. Juli vergangenen Jahres zeitweise um rund zehn Prozent zugelegt. Bereits vor der offiziellen Mitteilung des Konzerns hatte es jedoch Agenturberichte über den bevorstehenden Rücktritt Schrempps gegeben. Schrempp hatte den Konzern nach 45 Jahren Mitarbeit zum Jahresende verlassen, obwohl sein Vertrag noch bis zum Frühjahr 2008 gültig gewesen wäre. Schrempp verzichtete auf eine Abfindung und zog auch nicht in den Aufsichtsrat ein.

Gegen DaimlerChrysler wurden Ermittlungen eingeleitet, weil der Konzern möglicherweise Veröffentlichungspflichten verletzt haben könnte. Gleich nach Bekanntwerden des Rücktritts hatte auch die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) in Bonn Ermittlungen aufgenommen. Seit wenigen Tagen ist zudem der DaimlerChrysler-Aufsichtsratschef Hilmar Kopper wegen eines angeblichen Verstoßes gegen Insidergesetze ins Visier der Staatsanwaltschaft gerückt.

Konzern verteidigt Vorgehen

Eine DaimlerChrysler-Sprecherin sagte FTD-Online auf Anfrage, der Konzern sei seinen Pflichten zur Veröffentlichung "voll umfänglich nachgekommen". Ansprüche seitens der Anleger bestünden nicht. Ein Rechtsanwalt werde den Konzern vor Gericht vertreten, der ehemalige Konzernchef Schrempp werde nicht anwesend sein.

Die beiden auf Kapitalmarktfälle spezialisierten Kanzleien teilten mit, dass sie mit den zivilrechtlichen Klagen, die beide am Mittwoch verhandelt werden, juristisches Neuland betreten. Erst Gesetzesänderungen in den vergangenen Jahren hätten Klagen gegen Aktiengesellschaften wegen verletzter Veröffentlichungspflichten möglich gemacht.

Der von der Kanzlei Rotter vertretene Aktionär, der rund eine halbe Stunde vor der Bekanntgabe des Schrempp-Rückzugs seine DaimlerChrysler-Aktien verkauft hatte, verklage den Automobilhersteller auf Schadensersatz in Höhe von rund 6000 Euro, sagte Rechtsanwältin Annette Roider. Der Fall wird vor dem Landgericht Stuttgart verhandelt. Falls die Klage erfolgreich sei, habe Rotter derzeit weitere 13 ehemalige Aktionäre, die DaimlerChrysler auf Schadensersatz verklagen wollen.

Der von CLLB vertretene Aktionär macht nach Angaben seines Rechtsanwalts Franz Braun rund 3500 Euro geltend. Da der Anspruch unter 5000 Euro liegt, werde die Klage vor dem Amtsgericht Stuttgart verhandelt. Braun rechnet nicht mit einer Entscheidung des Gerichts am 25. Januar. Seiner Einschätzung nach haben alle Aktionäre, die ihre Anteile in dem Monat vor dem Rücktritt Schrempps verkauft haben, möglicherweise Anspruch auf Schadensersatz.

Roider sagte, dass der Schadensersatz-Anspruch möglicherweise noch weiter zurückreicht, falls sich im Zuge der Ermittlungsverfahren herausstellen sollte, dass der Rücktritt Schrempps schon vorher geplant war.

Quelle:http://www.ftd.de/ub/in/39893.html
 
aus der Diskussion: CBB - bitte die adhoc richtig lesen ;)
Autor (Datum des Eintrages): assad  (17.02.06 08:47:54)
Beitrag: 21,115 von 23,109 (ID:20248779)
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