@svbprofi (#96) die Möglichkeiten zur Befreiung hatte ich in #46 schon mal komplett gepostet. Leider hat da ausser Elbosso keiner so recht darauf reagiert. Zumindestens für die Zukunft scheint es mir möglich über diese Ausnahmen der zwangsweisen Einbeziehung in die Rentenversicherung zu entgehen, denn zumindestens eine adequate Altersvorsorge bzw. entsprechendes Vermögen sollte jeder GGF aufbauen bzw. aufgebaut haben. Die Frage ist: Was passiert mit dem Zeitraum vor Stellung dieses Antrags. @kickaha interessant ist ja, dass nicht etwa die Rentenversicherungen die neue Argumentation ins Spiel gebracht haben, sondern (zumindestens scheinbar) das BSG von sich aus die Argumentation initiert hat. Bezüglich der Bescheide bin ich mal gespannt wie "die" das machen wollen, denn bei der Deutschen Rentenversicherung Bund dürften die Daten der GGF wohl kaum vorliegen ;-) Grüße K1 |
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Autor (Datum des Eintrages): | K1K1 (17.02.06 15:39:52) |
Beitrag: | 99 von 285 (ID:20257604) |
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