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[posting]20.262.516 von habsburg123 am 17.02.06 19:44:30[/posting]Auf :
http://www.rotter-rechtsanwaelte.de/kanzlei/unabhaengig.htm

steht dabei zum Beispiel:

"

Die Kanzlei Rotter Rechtanwälte ist eine Kanzlei für Kapitalanleger und nicht getrübt von Doppelinteressen. Dieser Satz klingt einfach - um ihn vorbehaltlos vertreten zu können, hängt dennoch eine Menge Disziplin, Moral und Konsequenz im Detail daran.

So schnell man in einen Interessenkonflikt gerät, so schwer ist es, wieder herauszufinden. Deshalb wahrt die Kanzlei ROTTER RECHTSANWÄLTE von Beginn an grundsätzliche Regeln. Die wichtigste: Um wirklich unabhängig sein zu können, muss man rundum unabhängig sein. Das bedeutet konkret: Wir vertreten exklusiv private und institutionelle Kapitalanleger, jedoch keine Unternehmen und Banken. Nur dadurch können wir unbefangen gegen Unternehmen und Banken juristisch vorgehen.

Nur der logischen Ordnung halber: Wir vertreten ein "Unternehmen" dann, wenn es ausschließlich zur Verwaltung privaten Vermögens gegründet wurde und dabei selbst als "Kapitalanleger" zu Unrecht Geld im Wertpapierhandel verloren hat. Gleiches gilt natürlich für Stiftungen und ähnliche Konstellationen.




Mehr steht hier:

http://www.rotter-rechtsanwaelte.de/frameset1.htm
 
aus der Diskussion: CBB - bitte die adhoc richtig lesen ;)
Autor (Datum des Eintrages): Eustach_I.  (17.02.06 19:53:20)
Beitrag: 21,144 von 23,109 (ID:20262695)
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