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Alternativlösung evtl. die GmbH & Co. KG?

Geringes GF-Gehalt und den Rest an die Kommanditisten ausschütten, dafür aber im Gegenzug wieder für zwei Jahresabschlüße an den Steuerberater abdrücken.

@ die GmbH
Beitragssatz Rentenversicherung 19,1% mal 1/2 Höchstsatz BBG für die Jahre 2000 bis 2005, ergibt zumindest zumindest näherungsweise den halben Betrag (wahrscheinlich 50% Ausfälle geschätzt, oder der Versuch ein Einkommensmittel zu schätzen). Es verdient ja nicht jeder GGF den Höchstsatz.

Bei 450000 EinmannFrau-GmbH`s gibt das schon genug Kohle für ne warme Suppe.:mad:

Die Zahl derer, die sich Gedanken über eine Beschäftigung im Auswand machen wird täglich größer. Der Letzte macht dann das Licht aus.

Gruß Kickaha
 
aus der Diskussion: Suche Urteilsbegründung zu rentenversicherungspflicht für GmbHGGF
Autor (Datum des Eintrages): kickaha  (18.02.06 18:50:03)
Beitrag: 114 von 285 (ID:20271559)
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