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[posting]20.271.559 von kickaha am 18.02.06 18:50:03[/posting]bei der (einmann) gmbh + co kg gibt es kein GF Gehalt
Die GmbH erzielt nur Einnahmen aus Komplementärvergütung.

GF der KG ist GmbH.

Gewinne werden an die Kommanditisten ausgeschüttet.

Nachteil: die zusätzlichen Buchführungs- und Abschlußkosten
(hatte ich ja schon erwähnt)

Es ist wirklich eine Zwickmühle.
Anstatt sich auf die Arbeit und Erzielung von Umsatz/Gewinne zu konzentrieren, müssen sich jetzt GGFs mit diesem demotivierenden Urteil herumschlagen. Ein Urteil, das von der Beamtenschaft gefällt wurde und Tausende von Existenzen gefährdet.
 
aus der Diskussion: Suche Urteilsbegründung zu rentenversicherungspflicht für GmbHGGF
Autor (Datum des Eintrages): ignorefunktion  (19.02.06 08:36:12)
Beitrag: 115 von 285 (ID:20274093)
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