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Hallo,
... ich verstehe das mit der Befreiung nicht:cry:.. in § 231 V Satz 3 steht, dass die Befreiung binnen eines Jahres nach EIntritt der Versicherungspflicht beantragt werden muss.

Die Versicherungspflicht tritt ja rückwirkend ab 99 ein. Die Frist, auch der 30. Juni 2000 ist abgelaufen. Wie soll man sich in Zukunft befreien lassen ??:confused: Nach welcher Vorschrift?????
 
aus der Diskussion: Suche Urteilsbegründung zu rentenversicherungspflicht für GmbHGGF
Autor (Datum des Eintrages): svbprofi  (21.02.06 16:58:46)
Beitrag: 121 von 285 (ID:20309518)
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