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@Patrick22:

Und warum dann eine Korrektur, wenn man für das ganze Jahr gewinnberechtigt ist??? Ganz einfach, weil man die Gewinne bis zum 12.05. im Preis mit bezahlt hat und das ist für ETV eine außerordentliche AfA wert. Also im Ergebnis:

1. bei SELC rein
2. bei ETV wieder raus

und damit NULL!! = DOCH EINE ERGEBNISBELASTUNG, WEIL JA BISHER ENTHALTEN (ZUMINDEST BEIM EBIT ENTSCHEIDEND)!!!

Gruß!
Micha
 
aus der Diskussion: EM.TV: implizite Gewinnwarnung?
Autor (Datum des Eintrages): Micha2500  (10.10.00 01:00:29)
Beitrag: 9 von 12 (ID:2031334)
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