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Wenn der Rentenbeitrag der Privatsphäre zuzuordnen wäre, dann wäre die GmbH aussen vor und eine rückwirkende Inanspruchnahme (die ja nur die Arbeitgeber träfe), wäre vom Tisch.

Also ab Feststellung, für die Zukunft !!!
 
aus der Diskussion: Suche Urteilsbegründung zu rentenversicherungspflicht für GmbHGGF
Autor (Datum des Eintrages): ignorefunktion  (23.02.06 20:37:42)
Beitrag: 138 von 285 (ID:20350930)
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